Der Grund
Tags: Gesetz, Hygiene, medizinische, Fußpflege
Gestern hab ich das Schreiben des Gesundheitsministesterium Bayern veröffentlicht. Heute möchte ich noch auf den Zeitungsartikel, der mich schlußendlich dazu gebracht hat hier zeigen und besprechen. Zuerst der Artikel vom 05.07.13 im Nordbayerischen Kurier mit meinem Leserbrief:
Die Namen habe ich geändert. Aber der vollständige Nachname stand sehr oft komplett zu lesen.
SCHNABELWAID. Marion D-G ist gestern immer noch völlig erschüttert. „Ich dachte, ich bin hier falsch“, sagt sie kopfschüttelnd. Die 55-Jährige betreibt seit Anfang des Jahres in Schn** eine Praxis für medizinische Fußpflege. Diese Woche hatte sie Besuch vom Gesundheitsamt, den sie so schnell nicht vergessen wird.
Unangekündigt hatten am Mittwochvormittag ein Mann und eine Frau bei ihr geklingelt und sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vorgestellt. „Gesprochen hat aber nur der Mann. Er hat aber weder einen Ausweis vorgezeigt, noch seinen Namen genannt“, so Marion D-G. Es liege eine Anzeige von jemandem aus ** gegen sie vor, sie werbe für sich in Anzeigen als Podologin. Dies sei aber falsch, sie ist ärztlich geprüfte Fußpflegerin, sagt die 55-Jährige und zeigt auf die entsprechende Annonce. Da sie gerade Kunden hatte, vereinbarte man einen erneuten Termin am Donnerstag.
„Damit hatte ich ja kein Problem“
Auch da hätten sich die beiden weder namentlich vorgestellt noch ausgewiesen, sondern lediglich gesagt, sie müssten die hygienischen Zustände in der Praxis überprüfen und wollten wissen, was sie genau behandle. „Damit hatte ich ja kein Problem“, so Marion D-G weiter. Was sie so aufbringt, ist das Auftreten der beiden Mitarbeiter. So habe die Frau nicht geantwortet, als sie sich wiederholt nach ihrem Namen erkundigte, sondern ungefragt Schränke und Schubladen geöffnet und Fotos von deren Inhalt gemacht. Auch in ihrem Privatbad – die Praxis ist in die Wohnung integriert – habe die Frau Bilder gemacht, wollte in einen privaten Schrank schauen.
Als der männliche Kollege dann im Praxisraum auch die Schublade mit den Patientenkarten öffnet, reicht es Marion D-G, immerhin gehe es hier um Datenschutz. „Was glauben Sie, was ich alles kann“, so die Reaktion des Behördenmitarbeiters. „Ich kann das hier auch alles gleich beschlagnahmen“, drohte er an, habe dann aber die Karten dort belassen.
Was wurde nun an der Praxisausstattung bemängelt? „Ich muss die Handtücher in einem verschlossenen Schrank aufbewahren, Geräte wie Zangen, Schleifer und Sonden müssen nach der Sterilisation künftig vakuumiert werden, im Bad muss ein Eimer für die Gästehandtücher aufgestellt werden und in den Sterilisator muss ein Sporensäckchen“, listet die Fußpflegerin auf. Mündlich teilt ihr der Herr vom Gesundheitsamt das mit, ein Protokoll oder irgendetwas Schriftliches bekommt sie nicht. Auch eine Frist, bis wann sie das zu erledigen hat, wird ihr nicht gesetzt. Sie solle ihn halt anrufen, wenn sie soweit ist, so die lapidare Ansage. Auch eine Visitenkarte mit der Telefonnummer verweigert ihr der Mitarbeiter, diktiert ihr diese und dann doch auch seinen Namen.
„So kann man nicht behandelt werden"
Für Marion D-G ist das, was festgestellt wurde, kein Problem. Das wird sie ändern und es sind ja auch nur Kleinigkeiten, ergänzt sie. Aber die Art und Weise des Besuchs ärgert sie gewaltig. „So kann man nicht behandelt werden.“
Marion D-G hat an einer privaten Berufsfachschule für Kosmetik- und Fußpflege in Nürnberg eine zweimonatige Ausbildung absolviert und vor einem Allgemeinmediziner eine theoretische und praktische Prüfung erfolgreich abgelegt. Neben allgemeiner Anatomie, Erster Hilfe, Hygiene- und Gerätekunde ging es um die Analyse und Behandlung von sogenannten Fußübeln wie Holz- und Pilznagel, Hühneraugen, Fehlstellungen der Füße, eingewachsenen Nägeln und Schweißfüßen. „Im Unterschied zu einem Podologen darf ich keine kleineren chirurgischen Eingriffe vornehmen oder Narkotika verabreichen“, erklärt sie. Dafür habe sie aber auch nie geworben, betont D-G, die vor ihrer Ausbildung mehrere Jahre als Hygienefachkraft in einer Arztpraxis gearbeitet hat.
Vorfall geschäftsschädigend
Der ganze Vorfall sei für sie geschäftsschädigend, sagt sie. So haben bereits drei Kunden ihre nächsten Behandlungstermine bei ihr abgesagt. Auf Nachfrage, ob sie einen Alternativtermin möchten, kam die Erwiderung „lieber nicht“. Marion D-G ist sich sicher, dass es hier einen Zusammenhang mit dem Besuch des Gesundheitsamtes gibt. Die Kunden, die absagten und jene, die den ersten Auftritt der Behördenvertreter mitbekamen, sind Nachbarn.
Das Landratsamt weist sämtliche Vorwürfe zurück. „Hinsichtlich der berufsrechtlichen Voraussetzungen wurde die Regierung von Oberfranken um entsprechende Auskunft gebeten. Es wurde die Auffassung des Fachbereiches Gesundheitswesen bestätigt, dass die Bezeichnung „Praxis für medizinische Fußpflege“ den Podologen mit spezieller Ausbildung vorbehalten ist“, so Michael Benz, Pressesprecher im Landratsamt auf Kurier-Nachfrage. Nach Rücksprache mit den betreffenden Mitarbeitern hätten diese geäußert, dass der Umgangston „stets kooperativ und deeskalierend“ gewesen sei.
Vielmehr habe Marion D-G wenig einsichtig und aufgebracht reagiert. Sie wurde darauf hingewiesen, dass sie auf eine Werbung für medizinische Fußpflege verzichten solle. „Eine Terminvereinbarung gab es nicht, um Frau Marion D-G genügend Zeit einzuräumen, ein Protokoll gibt es im Nachgang“, so Benz weiter. Außerdem sei der Inhalt privater Schränke zu keiner Zeit von Interesse gewesen. Auch mit dem Fotografieren sei die Fußpflegerin ausdrücklich einverstanden gewesen. Benz: „Drohungen gegenüber Frau Marion D-G wurden von beiden Mitarbeitern des Gesundheitsamtes zu keinem Zeitpunkt geäußert.“
Leserbrief
Mit einigem Erstaunen habe ich diesen Artikel gelesen. Festzustellen ist, dass weder die Fußpflegerin, noch Frau E** für diesen Artikel recherchiert haben.
Abgesehen vom ev. nicht korrekten Benehmen der Gesundheitsamtmitarbeiter - das eh nur der beurteilen kann, der dabei war - sind sehr viele wichtige Dinge nicht berücksichtigt worden.
Zum ersten gilt seit 2002 das Podologengesetz, das den Titel Podologe und medizinischer Fußpfleger schützt. Weiterhin greift hier das Heilpraktikergesetz, nachdem nur ein Heilpraktiker oder ein approbierter Arzt eine Diagnose stellen und eine Krankheit heilen darf. Dazu gehört die Behandlung von "Fußübeln"??? z.B. Pilznägeln, eingewachsenen Nägeln und anderen mehr. Auch ein Podologe darf keine kleine oder großen Eingriffe vornehmen oder Narkotika verabreichen. Dies ist den Ärzten vorbehalten. Die Tätigkeiten, die Frau Marion ** auflistet sind sind nicht in einer 2-Monatlichen Kurzausbildung zu lernen. Immerhin benötigt ein Podologe dafür 2 Jahre.
Weiterhin gibt es Urteile, die das Werben mit einer ärztlichen Prüfung untersagen. LG Hannover WRP 1982,173)
Als Hygienefachkraft muß die Fußpflegerin auch wissen, dass ein "vakuumieren" der Instrumente NACH dem Sterilisieren unsinnig ist, da diese dann schon wieder mit Keimen besiedelt sind. Das RKI gibt hier klare Vorgaben, die in der Hygieneverordnung des Bundes und der Länder nachzulesen sind.
Viele gravierende Fehler, die unter Umständen einem Kunden der Dame eine Zehe oder einen ganzen Fuß kosten können. Hoffen wir, dass es nie so weit kommt.
Carmen Ball
Podologin
Heilpraktikerin für Podologie
Wundexpertin ICW
Was hat mich denn nun so aufgeregt?
Zum einen steht Aussage gegen Aussage über das Benehmen der Beteiligten.
Da hab ich ja schon im Leserbrief geschrieben, dass dies nur der wissen kann, der dabei war. Wie weit die Gesetze hier den Mitarbeiten das Recht geben Beweisfotos von Schrankinhalten zu machen, wissen diese wahrscheinlich selber am besten. In Deutschland ist alles geregelt, dann auch dies.
Unangekündigt zu erscheinen ist das Einzige, was Sinn macht um eine Kontrolle durchzuführen. Auch wenn diese dann erst ein paar Tage später stattfindet und einiges noch aufgeräumt wird, können die Mitarbeiter sich ein Bild machen, wie es Alltags in der Praxis aussieht. Wobei der Alltag nicht der ist, der zu sehr bemängelt werden sollte, sondern - besonders in diesem Fall - der Wissensstand der betreffenden Fußpflegerin.
Was wurde nun an der Praxisausstattung bemängelt? „Ich muss die Handtücher in einem verschlossenen Schrank aufbewahren, Geräte wie Zangen, Schleifer und Sonden müssen nach der Sterilisation künftig vakuumiert werden, im Bad muss ein Eimer für die Gästehandtücher aufgestellt werden und in den Sterilisator muss ein Sporensäckchen“, listet die Fußpflegerin auf.
Ja, das ist alles richtig. Handtücher stauben mit Schleifstaub ein in der Praxis. Dieser ist oft mit Pilzsporen oder anderem "Kleingetier" verschmutzt. Damit möchte sich niemand die Füße abtrocknen.
Wie ich im Leserbrief geschrieben habe ist es ohne Sinn die Instrumente erst zu sterilisieren und dann zu verpacken (vakuumiert) Dafür gibt es extra Folien in die vor dem Sterilisieren die Instrumente verpackt werden und danach dann in den Steri. Diese bleiben so lange verpackt, bis zum Gebrauch. Die Kontrollfunktion des Steris ist ein "Muß".
Was wurde denn bisher mit den benutzten Handtüchern gemacht?
Dieser Abschnitt zeigt, dass in den Kurzausbildungen das Thema Hygiene zu kurz kommt. Fußpfleger müssen in anderen Bundesländern einen Nachweis erbringen, an einer Fortbildung zur Wiederaufbereitung von Instumenten teilgenommen zu haben.
Es ist erschreckend, wenn dann noch geschrieben wird, dass Sie als Hygienefachkraft in einer Arztpraxis gearbeitet hat.
Die Aufzählung, die diese Fußpflegerin über den Inhalt ihrer Ausbildung macht zeigt, dass Sie wohl über vieles was gehört hat, aber tief genug in die Materie kann dabei nicht eingegangen werden.
Neben allgemeiner Anatomie, Erster Hilfe, Hygiene- und Gerätekunde ging es um die Analyse und Behandlung von sogenannten Fußübeln wie Holz- und Pilznagel, Hühneraugen, Fehlstellungen der Füße, eingewachsenen Nägeln und Schweißfüßen.
Podologen benötigen in der Ausbildung 2 Jahre oder auch 3000 Stunden um diese Themen zu bewältigen (und noch ein bischen mehr). Ich habe als Fußpflegekurse in Nürnberg Kurse mit einer Dauer von 2 Tagen bis zu 3 Monaten gefunden. Also 16 Stunden bis ca. 140 Stunden. Das ist einfach viel zu wenig, um mit schneidenden oder routirenden Instumenten am Menschen zu arbeiten.
Das Wissen, dass Sie zur Abgrenzung zum Podologen hat ist noch schlimmer. Invasiv darf nur der Arzt. Das zeigt aber auch, wie nötig die Fußpflegeschulen es haben Schüler zu ködern. Auch mit den seltsamsten Behauptungen. Auch sind einige dieser aufgezählten Tätigkeiten "heilend". Und aus dem Schreiben des Ministeriums wissen wir ja, dass hier das Heilpraktikergesetz greift und eben nur Ärzte und Heilpraktiker oder Podologen mit entsprecher Verordnung dieses dürfen.
Es gibt noch viel zu tun. Wir müssen noch weitreichend über die Fußpflege, die Gefahren und die Gesetze zum Schutz der Patienten aufklären. Dies nicht nur bei Kunden / Patienten, sondern auch im Kollegenkreis, bei Pflegenden und bei Ärzten.
Ein Berg Arbeit, der noch abgetragen gehört.
Soweit für heute